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   VG Bayreuth, 22.12.2004 - B 4 K 02.1102   

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VG Bayreuth, 22.12.2004 - B 4 K 02.1102 (https://dejure.org/2004,67824)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.12.2004 - B 4 K 02.1102 (https://dejure.org/2004,67824)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - B 4 K 02.1102 (https://dejure.org/2004,67824)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Regensburg, 09.08.2018 - RN 5 K 16.1211

    Widerruf einer Zuwendung hinsichtlich der Förderung eines Biomasseheizwerks

    Die Führung des Rechtsstreits als Teil der Beendigung des Subventionsverhältnisses stellt sich vielmehr als ein schwebenden Geschäft dar und erfolgt deshalb noch im Rahmen der Liquidation (vgl. BFH, Urt. v. 24.11.1977 - IV R 113/75, BFHE 125, 107 ff. und VG Bayreuth, Urteil vom 22. Dezember 2004 - B 4 K 02.1102 -, Rn. 25, juris).
  • VG Würzburg, 25.01.2012 - W 6 K 11.411

    Klage des Insolvenzverwalters gegen Widerruf und Rückforderung von Subventionen;

    Die Haushaltsgrundsätze überwiegen im Allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen, und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf von Subventionen oder ein längeres Zuwarten des Zuwendungsgebers, obwohl Widerrufsgründe vorliegen (vgl. VG München, U.v. 10.11.2005, Az: M 15 K 04.3559; VG Bayreuth, U.v. 22.12.2004, Az: B 4 K 02.1102 jeweils m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 24.01.2018 - B 4 K 16.76

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    Dies zeigt, dass die Ermessensentscheidung darüber, ob der Zinsanspruch geltend gemacht werden soll, auch nach Erlass des Widerrufsbescheides noch getroffen werden kann, weil erst nach Ablauf der Frist für die Erstattung feststeht, ob diese rechtzeitig erfolgt ist (so VG Bayreuth, U.v. 22.12.2004 - B 4 K 02.1102 - juris Rn. 52).
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